- Scheingesellschafter
- Schein|ge|sell|schaf|ter, der: Gesellschafter einer Scheingesellschaft.
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Scheingesellschafter — Bezeichnung für denjenigen, der durch sein Auftreten im Geschäftsverkehr den Anschein erweckt, er sei ⇡ persönlich haftender Gesellschafter einer ⇡ Handelsgesellschaft. Er haftet dann für Verbindlichkeiten aus Geschäften, die ein Dritter im… … Lexikon der Economics
Scheingesellschafterin — Schein|ge|sell|schaf|te|rin, die: w. Form zu ↑Scheingesellschafter … Universal-Lexikon